Gutschriften
Eine Gutschrift ist ein Dokument, das eine Rechnung ganz oder teilweise rückgängig macht. In Gäld können Sie Gutschriften mit einem bestehenden Debitor verknüpfen, offene Rechnungen damit verrechnen und den Restbetrag rückerstatten.
Wann eine Gutschrift erstellen
- Sie haben den falschen Betrag in Rechnung gestellt
- Ein Kunde hat Waren oder Dienstleistungen retourniert
- Sie möchten einen nachträglichen Rabatt oder Skonto gewähren
- Sie müssen ein Postenpreisproblem korrigieren, nachdem die Rechnung abgeschlossen wurde
In der Schweiz darf eine abgeschlossene Rechnung nicht mehr geändert werden. Erstellen Sie stattdessen eine Gutschrift. Nur Entwürfe können frei bearbeitet werden.
Gutschrift erstellen
- Öffnen Sie die Originalrechnung
- Klicken Sie auf Gutschrift erstellen
- Gäld erstellt eine neue Gutschrift, die dieselben Positionen wie die Originalrechnung enthält
- Passen Sie Mengen oder Beträge an, falls es sich um eine Teilgutschrift handelt
- Klicken Sie auf Speichern & Verbuchen
Die Gutschrift erhält eine eigene Nummer mit dem Präfix CN- (z.B. CN-2025-0012).
Vollständige vs. Teilgutschrift
| Typ | Wann verwenden |
|---|---|
| Vollständig | Die gesamte Rechnung soll storniert werden — alle Positionen und Beträge bleiben unverändert |
| Teilweise | Nur bestimmte Positionen oder Beträge müssen korrigiert werden — passen Sie die Positionen vor dem Verbuchen an |
Buchungen
Wenn eine Gutschrift verbucht wird, erstellt Gäld automatisch den Buchungssatz in der Finanzbuchhaltung, der die Originalrechnung spiegelt:
| Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|
| Erlöse (Klasse 3) | Debitoren (Klasse 1) | Gutschriftsbetrag |
Falls die Originalrechnung MWST enthielt, werden die MWST-Positionen entsprechend zurückgebucht.
Gutschrift mit offener Rechnung verrechnen
Um eine Gutschrift auf den Saldo einer ausstehenden Rechnung anzurechnen:
- Öffnen Sie die Gutschrift
- Klicken Sie auf Verrechnen
- Wählen Sie die offene Rechnung(en) für denselben Kunden
- Gäld reduziert den Restbetrag automatisch
Wenn die Gutschrift den offenen Betrag der Rechnung übersteigt, bleibt der Restbetrag als Kundenguthaben bestehen und kann auf zukünftige Rechnungen angerechnet werden.
Rückerstattung an Kunden
Falls Sie den Betrag direkt zurück an den Kunden senden anstatt zu verrechnen:
- Verbuchen Sie die Gutschrift wie oben
- Erfassen Sie die Ausbezahlung als Bankbewegung im Banking-Modul
- Führen Sie den Abgleich durch, wobei Sie die Auszahlung mit der Gutschrift verknüpfen
Gutschriften im Alternbericht
Offene (nicht verrechnete) Gutschriften erscheinen als negative Beträge im Alterungsbericht unter dem entsprechenden Debitor. Sie reduzieren den gesamten ausstehenden Saldo.
Wenn Ihre Debitorensumme im Bilanzreport nicht mit dem Alterungsbericht übereinstimmt, überprüfen Sie die nicht verrechneten Gutschriften.
Exportieren
Gutschriften werden in den Export einbezogen unter:
- Treuhänder-Export — im Ordner
invoices/ - Debitorenliste als CSV — mit negativen Beträgen gekennzeichnet
Häufig gestellte Fragen
Kann ich eine Gutschrift auf eine Rechnung eines anderen Kunden anrechnen? Nein. Die Gutschrift ist an den Debitor der Originalrechnung gebunden.
Kann ich eine Gutschrift löschen? Nur solange sie im Entwurfsstatus ist. Verbuchte Gutschriften können nicht gelöscht werden — erstellen Sie eine neue Rechnung, um die Gutschrift rückgängig zu machen.
Erscheint die Gutschrift in der MWST-Abrechnung? Ja. Die MWST der Gutschrift reduziert Ihre Umsatzsteuer in der Abrechnungsperiode, in der sie verbucht wird.