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Schweizer MWST

Gäld bietet vollständige Unterstützung für die Schweizer Mehrwertsteuer (MWST). Die Sätze sind vorkonfiguriert und alle MWST-Buchungen werden automatisch erfasst.

MWST-Sätze

SatzTypGilt für
8,1 %NormalsatzDie meisten Waren und Dienstleistungen
2,6 %SondersatzLebensmittel, Bücher, Zeitungen, Medikamente
3,8 %BeherbergungHotels und Unterkünfte
0 %Befreit / ExportGesundheitswesen, Bildung, Exporte

Diese Sätze werden während der Einrichtung automatisch geladen und können unter Einstellungen → MWST-Sätze eingesehen werden.

Umsatzsteuer (Ausgangssteuer)

Wenn Sie eine Rechnung mit MWST abschliessen, bucht Gäld:

Soll    1100  Forderungen           CHF 1'081.00
Haben 3000 Umsatzerlöse CHF 1'000.00
Haben 2200 MWST-Schuld (8,1 %) CHF 81.00

Konto 2200 MWST-Schuld sammelt die an die Steuerbehörde schuldige Umsatzsteuer.

Vorsteuer (Eingangssteuer)

Wenn Sie eine Ausgabe mit MWST erfassen, verfolgt Gäld den rückforderbaren Anteil:

Soll    6000  Aufwandkonto          CHF 1'000.00
Soll 1170 Vorsteuer (8,1 %) CHF 81.00
Haben 1020 Bank CHF 1'081.00

Konto 1170 Vorsteuer sammelt die bei der ESTV rückforderbare MWST.

MWST-Abrechnung

Am Ende jeder Steuerperiode (typischerweise vierteljährlich):

Netto-MWST-Schuld = Umsatzsteuer (2200) − Vorsteuer (1170)

Führen Sie den MWST-Bericht unter Berichte → MWST-Bericht aus, um eine Zusammenfassung für die Periode zu erhalten. Der Bericht zeigt:

  • Gesamte Umsatzsteuer nach Sätzen
  • Gesamte Vorsteuer nach Sätzen
  • Nettobetrag an die ESTV

Verwenden Sie diesen Bericht, um Ihre MWST-Abrechnung (Formular 100) auszufüllen.

Buchungssatz für die MWST-Abrechnung

Nach der Einreichung buchen Sie einen Buchungssatz, um die MWST-Konten zu verrechnen:

Soll    2200  MWST-Schuld           CHF 1'200.00
Haben 1170 Vorsteuer CHF 400.00
Haben 1020 Bank (Steuerzahlung) CHF 800.00

Effektivsatzmethode

Gäld implementiert derzeit die Effektivsatzmethode. Die Saldosteuersatzmethode wird noch nicht unterstützt.


Gesetzliche Grundlage

Die Schweizer MWST wird durch das Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) geregelt — insbesondere Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) Art. 10 (Anmeldepflicht) und Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) Art. 35 (Abrechnungsperioden und Fristen).

Für aktuelle Sätze und Anmeldeinformationen siehe die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV).