Schweizer MWST
Gäld bietet vollständige Unterstützung für die Schweizer Mehrwertsteuer (MWST). Die Sätze sind vorkonfiguriert und alle MWST-Buchungen werden automatisch erfasst.
MWST-Sätze
| Satz | Typ | Gilt für |
|---|---|---|
| 8,1 % | Normalsatz | Die meisten Waren und Dienstleistungen |
| 2,6 % | Sondersatz | Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Medikamente |
| 3,8 % | Beherbergung | Hotels und Unterkünfte |
| 0 % | Befreit / Export | Gesundheitswesen, Bildung, Exporte |
Diese Sätze werden während der Einrichtung automatisch geladen und können unter Einstellungen → MWST-Sätze eingesehen werden.
Umsatzsteuer (Ausgangssteuer)
Wenn Sie eine Rechnung mit MWST abschliessen, bucht Gäld:
Soll 1100 Forderungen CHF 1'081.00
Haben 3000 Umsatzerlöse CHF 1'000.00
Haben 2200 MWST-Schuld (8,1 %) CHF 81.00
Konto 2200 MWST-Schuld sammelt die an die Steuerbehörde schuldige Umsatzsteuer.
Vorsteuer (Eingangssteuer)
Wenn Sie eine Ausgabe mit MWST erfassen, verfolgt Gäld den rückforderbaren Anteil:
Soll 6000 Aufwandkonto CHF 1'000.00
Soll 1170 Vorsteuer (8,1 %) CHF 81.00
Haben 1020 Bank CHF 1'081.00
Konto 1170 Vorsteuer sammelt die bei der ESTV rückforderbare MWST.
MWST-Abrechnung
Am Ende jeder Steuerperiode (typischerweise vierteljährlich):
Netto-MWST-Schuld = Umsatzsteuer (2200) − Vorsteuer (1170)
Führen Sie den MWST-Bericht unter Berichte → MWST-Bericht aus, um eine Zusammenfassung für die Periode zu erhalten. Der Bericht zeigt:
- Gesamte Umsatzsteuer nach Sätzen
- Gesamte Vorsteuer nach Sätzen
- Nettobetrag an die ESTV
Verwenden Sie diesen Bericht, um Ihre MWST-Abrechnung (Formular 100) auszufüllen.
Buchungssatz für die MWST-Abrechnung
Nach der Einreichung buchen Sie einen Buchungssatz, um die MWST-Konten zu verrechnen:
Soll 2200 MWST-Schuld CHF 1'200.00
Haben 1170 Vorsteuer CHF 400.00
Haben 1020 Bank (Steuerzahlung) CHF 800.00
Effektivsatzmethode
Gäld implementiert derzeit die Effektivsatzmethode. Die Saldosteuersatzmethode wird noch nicht unterstützt.
Gesetzliche Grundlage
Die Schweizer MWST wird durch das Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) ↗ geregelt — insbesondere Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) Art. 10 ↗ (Anmeldepflicht) und Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) Art. 35 ↗ (Abrechnungsperioden und Fristen).
Für aktuelle Sätze und Anmeldeinformationen siehe die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV).