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AHV/BVG für Selbstständige

Als selbstständig erwerbende Person in der Schweiz sind Sie für die Bezahlung Ihrer eigenen Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich. Dieser Leitfaden behandelt die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), die IV (Invalidenversicherung), die EO (Erwerbsersatzordnung) und das BVG (berufliche Vorsorge) — sowie deren Erfassung in Gäld.


Ihre Pflichten als Schweizer Selbstständiger

Im Gegensatz zu Angestellten (bei denen der Arbeitgeber die Hälfte bezahlt) zahlen Selbstständige den vollen Beitrag auf ihr Nettoeinkommen. Beiträge sind ab CHF 2'300 Jahresnettoeinkommen obligatorisch.

Melden Sie sich bei Ihrer Ausgleichskasse an

Sie müssen sich bei einer kantonalen oder berufsständischen Ausgleichskasse (AHV-Ausgleichskasse) anmelden, sobald Sie Ihre selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen. Die Kasse berechnet Ihre Beiträge anhand Ihres deklarierten Einkommens.

Für aktuelle Sätze und Kontaktdaten siehe das AHV-Informationszentrum.


Beitragssätze (2025)

VersicherungSatz (Selbstständige)Bemerkungen
AHV (Alters- & Hinterlassenenversicherung)8.7%Auf das Nettoeinkommen
IV (Invalidenversicherung)1.4%Auf das Nettoeinkommen
EO (Erwerbsersatzordnung)0.5%Auf das Nettoeinkommen
Total AHV/IV/EO10.6%Auf das Nettoeinkommen
ALV (Arbeitslosenversicherung)Nicht anwendbarSelbstständige sind befreit
BVG (Berufliche Vorsorge)FreiwilligEmpfohlen bei stabilem Einkommen
Mindest- und Höchstbeiträge
  • Mindestbeitrag AHV/IV/EO: CHF 514/Jahr (auch bei minimalem Einkommen)
  • Höchstversichertes Einkommen: CHF 148'200/Jahr (2025)
  • Einkommen über dem Maximum unterliegt keinen zusätzlichen AHV-Beiträgen, ist aber weiterhin steuerpflichtig

Beitragsberechnung

Ihre Ausgleichskasse berechnet die Beiträge auf Basis Ihres Reingewinns (Einkommen nach Abzug der Geschäftsausgaben, aber vor den Sozialversicherungsbeiträgen selbst — eine Zirkularformel, die das Schweizer Recht durch Anwendung eines Reduktionsfaktors löst).

Vereinfachte Formel:

Beitragsgrundlage = Reingewinn ÷ (1 + Satz) = Reingewinn ÷ 1.106

Beispiel: Reingewinn CHF 80'000

Beitragsgrundlage = 80'000 ÷ 1.106 = CHF 72'332

AHV/IV/EO-Beiträge = 72'332 × 10.6 % = CHF 7'667

Lassen Sie Ihren Treuhänder oder die Ausgleichskasse berechnen

Die genaue Berechnung hängt von den Zahlen Ihrer definitiven Steuererklärung ab. Ihre Ausgleichskasse stellt während des Jahres eine provisorische Rechnung aus und nimmt nach Verarbeitung Ihrer Steuererklärung eine definitive Abrechnung vor.


BVG (berufliche Vorsorge) für Selbstständige

Das BVG (2. Säule) ist für Selbstständige nicht obligatorisch, wird aber dringend empfohlen:

  • Beiträge sind steuerlich abzugsfähig (bis CHF 35'280 für Säule 3a im Jahr 2025 für Personen ohne BVG)
  • Wenn Sie freiwillig einer BVG-Kasse beitreten, können Sie Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil abziehen

Viele Selbstständige maximieren stattdessen ihre Säule 3a-Einzahlungen als Alternative.


Fristen

EreignisFrist
Anmeldung bei der AusgleichskasseSofort bei Beginn der selbstständigen Tätigkeit
Zahlung der provisorischen AHV-RechnungenGemäss Zustellung (in der Regel vierteljährlich)
Definitive Steuererklärung (dient zur Beitragsanpassung)Gemäss kantonaler Frist (in der Regel März–Mai)
BVG / Säule 3a Beitrag für Abzug31. Dezember des Steuerjahres

Sozialversicherungsbeiträge in Gäld erfassen

AHV/IV/EO-Zahlungen erfassen

Wenn Sie eine AHV-Rechnung erhalten und bezahlen:

  1. Gehen Sie zu Ausgaben → Neue Ausgabe
  2. Kategorie: Sozialabgaben (5700)
  3. Betrag: gemäss Rechnung Ihrer Ausgleichskasse
  4. Fügen Sie das Rechnungs-PDF bei

Oder über Buchung:

Datum: 30.06.2025
Beschreibung: AHV/IV/EO Akontobeitrag Q2 2025

Soll 5700 Sozialabgaben CHF 1'917.00
Haben 1020 Bank CHF 1'917.00

Rückstellung für Sozialabgaben am Jahresende

Da die definitive AHV-Rechnung nach dem Jahresende eingeht, sollten Sie per 31. Dezember eine Rückstellung bilden:

  1. Gehen Sie zu Buchhaltung → Buchungen → Neu
  2. Datum: 31. Dezember
  3. Buchung:
Datum: 31.12.2025
Beschreibung: Rückstellung — geschätzte AHV/IV/EO-Schlussrechnung

Soll 5700 Sozialabgaben CHF 500.00
Haben 2050 Aufgelaufene Sozialabgaben CHF 500.00

Stornieren Sie diese Buchung im Januar, wenn die definitive Rechnung eintrifft.

Jahresabschlusscheckliste

Die Erfassung von Rückstellungen für Sozialabgaben ist Teil der Jahresabschlusscheckliste. Gäld erinnert Sie daran während des Jahresabschlussprozesses.


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